Eckpunkte

Nachfolgend werden wichtige Fragen kurz beantwortet.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Städtischen Internetseite. 

Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen im Starke Veedel Büro zur Verfügung!

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge können alle juristischen Personen stellen, die ein Projekt im Sozialraum realisieren wollen.

 

 

Projekteideen, die sich auf Chorweiler Mitte als Durchführungsort beziehen, sind aufgrund der parallelen Förderung des Raumes durch den Verfügungsfonds Chorweiler Mitte erst ab 2020 realisierbar.

 

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden Projekte, die im Sozialraum dazu beitragen 

  • die bürgerschaftliche Beteiligung zu stärken.
  • die Gemeinschaft beziehungsweise die Nachbarschaft zu beleben.
  • Eigenverantwortung und Selbstwirksamkeit der Bewohnerschaft zu motivieren.
  • das Images und die Identifikation mit dem Veedel zu verbessern.

Kosten, die gefördert werden

  • Sach- und Materialkosten
  • Honorarkosten
  • Aufwandsentschädigung für Ehrenamtler und Antragsstellende

Kosten, die nicht gefördert werden können

  • Laufende Personalkosten
  • Laufende Betriebskosten

Ablauf


 

Antragsfristen

Die Antragsrunden richten sich nach den Sitzungstermine der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), die über die Anträge entscheidet.

  Antragsfristen 2019 Antragsfristen 2020
1. Frist 05. Juni 30. Januar
2. Frist 09. August 30. April
3. Frist 27. September 16. Juli

 

Der Teufel steckt oft im Detail- nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig von uns beraten zu lassen. Wir unterstützen Sie von der Ideenfindung, über die Antragsstellung, bei der Umsetzung und der Abrechnung!

Schauen Sie auch mal über die Checkliste- dort ist der Ablauf nochmal kompakt für Sie zusammengestellt.